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Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Stadt Gelsenkirchen abgeschlossen, dieser kann jeweils zum Schuljahresende Ihrerseits über die Schulleitung gekündigt werden.

Ausnahmen:
  • Schulwechsel/ Umzug,
  • Erkrankung, welche eine Betreuung in der OGS nicht mehr zulässt,
  • Wechsel in die Sekundarstufe.

Eine Kündigung kann von Seiten der Schule und der OGS erfolgen, wenn:
  • das Verhalten des Kindes einen weiteren Verbleib in der OGS nicht zulässt,
  • die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht mehr möglich ist,
  • die OGS nicht regelmäßig besucht wird oder
  • es Beitragsrückstände gibt.


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