Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Stadt Gelsenkirchen abgeschlossen, dieser kann jeweils zum Schuljahresende Ihrerseits über die Schulleitung gekündigt werden.
Ausnahmen:
- Schulwechsel/ Umzug,
- Erkrankung, welche eine Betreuung in der OGS nicht mehr zulässt,
- Wechsel in die Sekundarstufe.
Eine Kündigung kann von Seiten der Schule und der OGS erfolgen, wenn:
- das Verhalten des Kindes einen weiteren Verbleib in der OGS nicht zulässt,
- die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht mehr möglich ist,
- die OGS nicht regelmäßig besucht wird oder
- es Beitragsrückstände gibt.