Alle Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Betreuungspersonal schriftlich zu unterrichten wenn:
- das Kind ein Anfallsleiden hat / oder an Allergien oder an Ähnlichem leidet.
- das Kind vorzeitig die Betreuungsveranstaltung verlassen soll oder sich Betreuungszeiten ändern.
- das Kind von einer fremden Person abgeholt werden soll.
- ein Kind absehbar länger erkrankt ist / oder aus anderen Gründen nicht erscheinen kann.
Bitte beachten:
Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, wird es an diesem Tag auch nicht im Rahmen der OGS betreut.
Angemeldetes Essen kann nur im Krankheitsfall mit vorheriger Abmeldung, am Krankheitstag bis 8.00 Uhr, gutgeschrieben werden.
Änderung der Anschrift, sowie der aktuellen Telefonnummer sind umgehend der OGS mitzuteilen.